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Herzlich
Willkommen!



Umfassende Kenntnisse im Berufsrecht der Gesundheitsberufe, sowie Kenntnisse im Organisationsrecht von Krankenanstalten, stationären, teilstationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen, und der möglichen, daraus resultierenden strafrechtlichen Verantwortung und zivilrechtlichen Haftung sind ………………..............
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eine wesentliche und unverzichtbare Berufs- und Dienstpflicht,
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Selbstschutz für alle Gesundheitsberufe, insb der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe,
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ein professioneller Schutz vor einlassungs- und übernahmefahrlässiges Handeln in der Berufsausübung,
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ein professioneller Schutz vor rechtswidrigen, möglicherweise „schrankenlosen“
Dienstanweisungen durch den Arbeit-/Dienstgeber,
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ein Beitrag zur Qualitätssicherung und Riskenminimierung am Arbeitsplatz,
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unverzichtbar in der Kommunikations- und Informationsorganisation von Gesundheits- und Sozialunternehmen,
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ein Beschwerdemanagementansatz, als Prüfstein für Qualitätssicherung,
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ein Beitrag zur Sicherung der Rechtstellung des Patienten/Klienten bzw pflegebedürftigen Menschen,
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ein Managementauftrag im Rahmen der Organisationsverantwortung der Führungskräfte in Gesundheits- und Sozialunternehmen,
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ein Beitrag zur partnerschaftlichen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nichtärztlichen
Gesundheits- und Sozialberufen,
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ein Betrag zur Arbeitszufriedenheit, zum Selbstverständnis und Selbstverwirklichung in einem Gesundheits- und Sozialberuf,
………............................. Ihre beste Rechtschutzversicherung.
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Impressum Stand:
13. Juni 2010 |